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Bayerisches Gericht erkennt Redeverbote gegen Höcke als unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen für unzulässig erklärt. Die Kommunen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für drohende Straftaten durch Höcke vorgelegt.
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Bayerisches Gericht erkennt Redeverbote gegen Höcke als unzulässig
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Kommunalwahl in Bayern: Gericht erlaubt Auftritte von Björn Höcke in Bayern
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen für unzulässig erklärt. Die Kommunen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für drohende Straftaten durch Höcke vorgelegt.
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Zwei bayerische Gemeinden wollten verhindern, dass Björn Höcke am Wochenende auf Wahlkampfveranstaltungen spricht. Ein Gericht erklärte diese Auflage nun für unzulässig.
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