Bayerisches Gericht erkennt Redeverbote gegen Höcke als unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen für unzulässig erklärt. Die Kommunen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für drohende Straftaten durch Höcke vorgelegt.