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Bayerisches Gericht erkennt Redeverbote gegen Höcke als unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen für unzulässig erklärt. Die Kommunen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für drohende Straftaten durch Höcke vorgelegt.
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Titel
KI-generiert
Bayerisches Gericht erkennt Redeverbote gegen Höcke als unzulässig
Original
Kommunalwahl in Bayern: Gericht erlaubt Auftritte von Björn Höcke in Bayern
Einleitung
KI-generiert
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Wahlkampfveranstaltungen für unzulässig erklärt. Die Kommunen hätten keine ausreichenden Anhaltspunkte für drohende Straftaten durch Höcke vorgelegt.
Original
Zwei bayerische Gemeinden wollten verhindern, dass Björn Höcke am Wochenende auf Wahlkampfveranstaltungen spricht. Ein Gericht erklärte diese Auflage nun für unzulässig.
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